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   OVG Niedersachsen, 08.07.1994 - 2 M 3143/94   

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https://dejure.org/1994,6771
OVG Niedersachsen, 08.07.1994 - 2 M 3143/94 (https://dejure.org/1994,6771)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.1994 - 2 M 3143/94 (https://dejure.org/1994,6771)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juli 1994 - 2 M 3143/94 (https://dejure.org/1994,6771)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 8 BG ND; § 37 Abs. 1 SchulG ND; § 37 Abs. 3 SchulG ND
    Beamtenrecht; Auswahlverfahren; Bewerber; Ausschreibung; Anspruch auf Unterbleiben der Ausschreibung; Sachlicher Grund; Einwände; Schulträger; Auswahlentscheidung; Schulleiterstelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beamtenrecht; Auswahlverfahren; Bewerber; Ausschreibung; Anspruch auf Unterbleiben der Ausschreibung; Sachlicher Grund; Einwände; Schulträger; Auswahlentscheidung; Schulleiterstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 276
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.1994 - 2 M 3143/94
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Auswahlentscheidung für die unterlegenen Bewerber als Ablehnung eines beantragten Verwaltungsakts zu verstehen; denn es ist anerkannt, daß dagegen die Verpflichtungsklage (mit dem Ziel der Neubescheidung unter Korrektur von Auswahlfehlern) stattfindet (BVerwGE 80, 123 = NJW 1989, 538 = NVwZ 1989, 264 L).
  • OVG Niedersachsen, 13.05.1992 - 2 L 832/91

    Richter; Parteimitglied; Gemeindevertretung; Abbruch eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.1994 - 2 M 3143/94
    Den damit verbundenen Belastungen korrespondiert ein Anspruch darauf, daß das Verfahren seinem Zweck entsprechend durchgeführt und nicht willkürlich abgebrochen wird (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 13.5.1992 - 2 L 832/91).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2012 - 4 S 472/12

    Beteiligung des Präsidialrats bei Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Antragstellerin zitierten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom 08.07.1994 (- 2 M 3143/94 -, NVwZ-RR 1995, 276).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.1997 - 10 B 12387/97

    Auswahlverfahren; Beförderungsstelle; Bewerbungsverfahrensanspruch; Abbruch eines

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. das Urteil vom 25. April 1996) und der Obergerichte (vgl. dazu z. B. den Beschluß des 2. Senats des Gerichts vom 30. Juni 1997 sowie ferner VGH BW, Urteil vom 23. Mai 1995 - 4 S 1933/93 -, VBlBW 1995, S. 408 f.; HessVGH, Beschlüsse vom 15. Mai 1992 - 1 TG 2485/91 -, ZBR 1993, S. 337 f., und vom 17. Juni 1992 - 1 TG 37/92 -, ZBR 1993, S. 210 f.; OVG Lüneburg, Beschluß vom 8. Juli 1994 - 2 M 3143/94 -, ZBR 1995, S. 179 f.) vielmehr bereits rechtsgrundsätzlich geklärt, unter welchen Voraussetzungen ein Auswahlverfahren abgebrochen werden darf, dann nämlich, wenn ein "sachlicher Grund" hierfür besteht.
  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 44/95

    Voraussetzungen der Zurücknahme der Ausschreibung einer Notarstelle

    Aufgrund ihrer Organisationsgewalt kann die Landesjustizverwaltung jederzeit das Auswahlverfahren zur Besetzung einer Notarstelle abbrechen und die Ausschreibung zurücknehmen, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht (für den Bereich des Beamtenrechts vgl. VGH Kassel, ZBR 1990, 24; 1990, 326; 1993, 337; NVwZ-RR 1993, 94; VGH Mannheim DVBl. 1995, 1253 f; OVG Lüneburg ZBR 1995, 179, 180; Fürst GKÖD K § 8 BBG Rdnr. 126; Wittkowski NJW 1993, 817, 820).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.1996 - 2 M 5898/96

    Bewerbungsverfahren: erneute Ausschreibung;; Ausschreibung, erneute;

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze, denen der Senat folgt (vgl. Beschl. v. 18.9.1996 - 2 M 2649/96 - Beschl. v. 8.7.1994 - 2 M 3143/94 -, ZBR 1995, 180), ist von dem Antragsteller nicht glaubhaft gemacht, daß die hier umstrittene Neuausschreibung nicht auf einem sachlichen Grund beruht.

    Mit der Behauptung des Antragstellers, die Haltung der Personalvertretung sei Anlaß für das Verhalten des Antragsgegners gewesen, ist nicht glaubhaft gemacht, daß die vorstehend wiedergegebenen sachlichen Gründe lediglich vorgeschoben sind und der Abbruch des alten Auswahlverfahrens und die Neuausschreibung des Dienstpostens als willkürlich oder als Manipulation zum Nachteil des Antragstellers (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 28.11.1991 - 2 C 7.89 -, DVBl. 1992, 898; OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.3.1995 - 5 M 4142/94 - jeweils m.w.N. zur Ermessenskontrolle im Zusammenhang mit der Einrichtung und Zuweisung von Planstellen; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.7.1994 - 2 M 3143/94 -, ZBR 1995, 180, zur Einflußnahme Dritter (Schulträger) auf eine Entscheidung, eine Schulleiterstelle erneut auszuschreiben) angesehen werden können.

  • OVG Saarland, 29.05.2002 - 1 W 9/02

    Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich eines Abbruchs eines

    Bedenken des Dienstherrn bezüglich der Eignung des einzig verbliebenen Bewerbers, weshalb ein breiterer Interessentenkreis angesprochen werden soll so BVerwG, Urteil vom 25.4.1996, a.a.O., Abrücken des Dienstherrn von seinem ursprünglichen Besetzungsvorschlag, weil er aus nachvollziehbaren Gründen einen Konkurrentenantrag für erfolgversprechend hält so HessVGH, Beschluß vom 17.6.1992, ZBR 1993, 210, Optimierung des Anforderungsprofils für die zu besetzende Stelle nach einer Neuorganisation der Dienststelle so OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 30.6.1997, NVwZ-RR 1999, 49, lange Dauer eines Stellenbesetzungsverfahrens so OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 6.11.1997, DÖD 1998, 167, nicht mißbräuchlicher Widerstand der Personalvertretung gegen den Besetzungsvorschlag des Dienstherrn so OVG Münster, Beschluß vom 5.4.2001, RiA 2002, 95; zu weiteren Fallgestaltungen siehe OVG Niedersachsen, Beschluß vom 8.7.1994, ZBR 1995, 179; HessVGH, Beschluß vom 15.5.1992, ESVGH 43, 72 Leits.; OVG Sachsen, Beschluß vom 11.4.2001, BDVR-Rundschreiben 2001, 116, und OVG Saarland, Beschluß vom 10.3.1994 - 1 W 12/94 -, SKZ 1994, 258 Leits.
  • OVG Sachsen, 18.09.2014 - 2 B 60/14

    Besetzungsverfahren, beabsichtigter Abbruch, Rechtsschutzbedürfnis

    Auch die vom Verwaltungsgericht zur Begründung herangezogene Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 8. Juli 1994 - 2 M 3143/94 -, juris) führt zu keinem anderen Ergebnis, weil sie mit der vorliegenden Konstellation schon nicht vergleichbar ist: In dem dort entschiedenen Fall hatte sich die bereits ausgewählte Bewerberin gegen eine erneute Stellenausschreibung nach erfolgtem Abbruch zur Wehr gesetzt, während vorliegend gerade keine Auswahl erfolgt ist (ebenso im Übrigen BayVGH, Beschl. v. 27. Juli 2009 - 15 CE 09.583 - a. a. O. Rn. 14).
  • VG Leipzig, 17.03.2014 - 4 L 72/14

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Fortsetzung des Verfahrens um die Besetzung

    Etwas anderes muss allerdings dann gelten, wenn sich der - hier von der Berufungskommission und dem Fakultätsrat als maßgeblichen Gremien - ausgewählte Bewerber gegen einen Abbruch des Verfahrens wendet, weil zu befürchten ist, dass ein neues Auswahlverfahren mit einem anderen Ziel und anhand anderer Auswahlkriterien stattfinden soll (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 8.7.1994, NVwZ-RR 1995, 276 [OVG Niedersachsen 08.07.1994 - 2 M 3143/94] ; BayVGH, Beschl. v. 27.7.2009 - 15 CE 09.583 -, [...] Rn. 14).
  • OVG Saarland, 29.05.2002 - 1 W 8/02

    Einstweilige Untersagung der Ernennung zum Vizepräsidenten des

    so OVG Münster, Beschluß vom 05.04.2001, RiA 2002, 95; zu weiteren Fallgestaltungen siehe OVG Niedersachsen, Beschluß vom 08.07.1994, ZBR 1995, 179; HessVGH, Beschluß vom 15.05.1992, ESVGH 43, 72 Leits.; OVG Sachsen, Beschluß vom 11.04.2001, BDVR-Rundschreiben 2001, 116, und OVG Saarland, Beschluß vom 10.03.1994 - 1 W 12/94 -, SKZ 1994, 258 Leits.
  • VG Magdeburg, 07.10.2009 - 5 B 157/09

    Auswahl der Landesbeauftragten für Gleichstellung und Frauenpolitik

    Nur ein nach einem Auswahlverfahren ausgewählter Bewerber hat einen Anspruch darauf, dass eine erneute Ausschreibung unterbleibt, wenn hierfür keine sachlichen Gründe vorliegen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 08. Juli 1994 - 2 M 3143/94 - [...] ).
  • VGH Bayern, 27.07.2009 - 15 CE 09.583

    Stellenausschreibung; Abbruch des Auswahlverfahrens; Kein Anordnungsgrund

    Die vom Antragsteller zitierte Entscheidung des OVG Lüneburg vom 8. Juli 1994 (NVwZ-RR 1995, 276) führt zu keinem anderen Ergebnis.
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